Du sollst den Onkel Polizisten nicht beschimpfen

Gerade wieder im TV gehört: Einen Polizisten darf man nicht beschimpfen, weil es sonst zu einer Anzeige wegen „Beamtenbeleidigung“ kommt.

Selbst in den Medien wird das Wort „Beamtenbeleidigung“ immer wieder gerne benutzt. Doch Tatsache ist … den Straftatbestand der „Beamtenbeleidigung“ gibt es gar nicht!

Abgesehen davon, dass man niemanden beschimpfen und beleidigen sollte, sind Beamte Menschen wie jeder andere auch. Ihre Ehre ist nicht mehr oder weniger schützenswert als die von nichtverbeamteten Personen. Daher macht es auch überhaupt keinen Unterschied, ob man einen Polizisten, einen Maurer oder eine Verkäuferin beschimpft. In allen Fällen begeht der Täter das gleiche Delikt … eine ganz gewöhnliche Beleidigung.

Der Ursprung dieser Fehlannahme ist wahrscheinlich im Mittelalter zu suchen, da in dieser Zeit niedere Beamte wie Stadtknechte und Marktschauer bei der Ausübung ihres Amtes üblen Beschimpfungen ausgesetzt waren. Davor sollten sie geschützt werden. Wer sie beleidigte, wurde härter bestraft als die Beleidiger von „gewöhnlichen“ Personen.

Quelle:
§ 185 StGB, Beleidigung